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Das Arbeitsrecht regelt
insbesondere die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Während sich viele Rechte
und Pflichten bereits aus dem Arbeitsvertrag der Vertragsparteien ergeben, wird
das Arbeitsrecht darüber hinaus durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen,
Tarifverträgen und Rechtsprechung bestimmt.
Im Bereich Arbeitsrecht
liegt ein Schwerpunkt der Tätigkeit auf Arbeitgeberseite in der Beratung
arbeitsrechtlicher Probleme mit Mitarbeitern oder Betriebsräten bzw.
Personalräten bereits im Vorfeld, um kostenaufwändige und nervenaufreibende
gerichtlichen Streitigkeiten soweit als möglich zu vermeiden.
Zum Mandantenstamm gehören
sowohl Handwerksbetriebe, als auch mittelständische Unternehmen.
Auf Arbeitnehmerseite
liegt der Schwerpunkt sowohl in der Beratung als auch der Vertretung in den
Bereichen Kündigungsschutz, Vergütung, Beratung von Betriebs- und Personalräten
und Durchsetzung ihrer Rechte.
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Anwaltbüro Leunig
Tel. 04141/79 77 7-0
Fax 04141/79 77 7-11
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