Das Arbeitsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Während sich viele Rechte und Pflichten bereits aus dem Arbeitsvertrag der Vertragsparteien ergeben, wird das Arbeitsrecht darüber hinaus durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen und Rechtsprechung bestimmt.

Im Bereich Arbeitsrecht liegt ein Schwerpunkt der Tätigkeit auf Arbeitgeberseite in der Beratung arbeitsrechtlicher Probleme mit Mitarbeitern oder Betriebsräten bzw. Personalräten bereits im Vorfeld, um kostenaufwändige und nervenaufreibende gerichtlichen Streitigkeiten soweit als möglich zu vermeiden.  

Zum Mandantenstamm gehören sowohl Handwerksbetriebe, als auch mittelständische Unternehmen.

Auf Arbeitnehmerseite liegt der Schwerpunkt sowohl in der Beratung als auch der Vertretung in den Bereichen Kündigungsschutz, Vergütung, Beratung von Betriebs- und Personalräten und Durchsetzung ihrer Rechte.

 
 
 
 
 
 
 
 
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Anwaltbüro Leunig
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