Zum allgemeinen Zivilrecht zählen sämtliche Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln. Man spricht von Zivilrecht, da es die Rechtsverhältnisse der Bürger und Unternehmen, die rechtlich auf der gleichen Stufe stehen, untereinander betrifft.

 

Überwiegend geht es um wirtschaftliche Aspekte. Wer hat einen Anspruch? Kann vom Vertrag zurückgetreten

werden? Steht mir Schmerzensgeld zu? Kann ich die Herausgabe meines Eigentums verlangen?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche können unter den Begriff allgemeines Zivilrecht gefasst werden:

 

Vertragsrecht

Hierunter fallen z. B. Mietverträge, Werkverträge, Kaufverträge, Darlehensverträge, etc.

Innerhalb dieser Verträge kann es oft zu Störungen und rechtlichen Problemen, wie z. B. Verjährung, Widerruf des Vertrages oder Abtretung von Ansprüchen, kommen.

Besonders ist der Bereich des Mängelrechtes hervorzuheben. Liegt ein Mangel vor, kann es zu verschiedenen Rechtsfolgen, wie etwa zum Anspruch auf Schadensersatz, Rücktritt oder Minderung, kommen.

 

Forderungseinzug/Zwangsvollstreckung

Steht Ihnen eine Forderung gegenüber einem Dritten zu, kann diese Forderung durch mich eingezogen oder sobald ein Titel vorliegt, auch ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden.

 

Sachenrecht:

Das Sachenrecht ist in den beiden folgenden Bereichen untergliedert:

- Mobiliarsachen (Recht von beweglichen Sachen) und

- Immobiliarsachenrecht (Grundstücksrecht)

Hier kann es zu verschiedenen rechtlichen Konstellationen kommen, die einer rechtlichen Beratung bedürfen
 
 
 
 
 
 
 
 


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