Zum allgemeinen Zivilrecht zählen sämtliche Angelegenheiten, die die
Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander
regeln. Man spricht von Zivilrecht, da es die Rechtsverhältnisse der Bürger und
Unternehmen, die rechtlich auf der gleichen Stufe stehen, untereinander
betrifft.
Überwiegend geht es um wirtschaftliche Aspekte. Wer hat einen Anspruch? Kann vom
Vertrag zurückgetreten
werden? Steht mir Schmerzensgeld zu? Kann ich die Herausgabe meines Eigentums
verlangen?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche können unter den Begriff allgemeines
Zivilrecht gefasst werden:
Vertragsrecht
Hierunter fallen z. B. Mietverträge, Werkverträge, Kaufverträge,
Darlehensverträge, etc.
Innerhalb dieser Verträge kann es oft zu Störungen und rechtlichen Problemen,
wie z. B. Verjährung, Widerruf des Vertrages oder Abtretung von Ansprüchen,
kommen.
Besonders ist der Bereich des Mängelrechtes hervorzuheben. Liegt ein Mangel vor,
kann es zu verschiedenen Rechtsfolgen, wie etwa zum Anspruch auf Schadensersatz,
Rücktritt oder Minderung, kommen.
Forderungseinzug/Zwangsvollstreckung
Steht Ihnen eine Forderung
gegenüber einem Dritten zu, kann diese Forderung durch mich eingezogen oder
sobald ein Titel vorliegt, auch ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet
werden.
Sachenrecht:
Das Sachenrecht ist in den beiden folgenden Bereichen untergliedert:
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Mobiliarsachen (Recht von beweglichen Sachen) und
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Immobiliarsachenrecht (Grundstücksrecht)
Hier kann es zu verschiedenen rechtlichen Konstellationen kommen, die einer
rechtlichen Beratung bedürfen |